Zehntabgaben
Die bischöflichen Zehnten sind zwischen 782 und 785 eingeführt worden, und zwar durch das sogenannte ,,Paderborner Capitulare”. In dem Gesetz heißt es:
“Ebenso bestimmen wir nach Gottes Gebot, daß alle den Zehnten ihres Vermögens und ihrer Arbeit den Kirchen und Priestern geben. Die Adligen, die Freien und die Liten sollen nach dem, was Gott jedem Christenmenschen gegeben hat, ihren Teil Gott darbringen."
Der päpstliche oder bischöfliche Zehnte konnte früher nur mit der Zustimmung des zuständigen Bischofs veräußert werden. Manche Zehntabgaben bekamen die Zwinggrafen, die meisten Zehnten gingen aber an die Klöster. Die Bischöflichen Zehntlieferungen aus Klein-Süstedt nahm das Kloster Ullishusen oder Oldenstadt ein. Nach Aufhebung des Klosters im Jahre 1530 forderte das Amt zu Oldenstadt die Zehnterträge aus Klein-Süstedt.
Der Zehnte von den Feldfrüchten wurde im allgemeinen der große Zehnte genannt. Der Zehnte von Jungvieh (Kälber, Lämmer, Küken, Immen usw.) hieß auch Fleisch-, Schmal-, oder der kleine Zehnte.
Außer dem bischöflichen Zehnten gab es noch den Rott- oder Rodezehnten. Die Abgaben Ton den Ländereien, die nach der Karolingerzeit gerodet oder urbar gemacht worden sind, galten als die Rottzehnten, die die Landesherrschaft in Anspruch nahmen.
Der Zehntsammler
Ein Bauer aus Klein-Süstedt musste alle Geschäfte eines Zehntsammlers verrichten. Er musste den Zehntherrn oder Pächter und seine Leute bei der Ziehung des Zehntens von Roggen und Hafer beköstigen. Dafür bekam er die Zehntfreiheit seines Sommerfeldes und eine Stiege Roggen.
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