Zehntabgaben

Zehntabgaben

Die  bischöflichen Zehnten sind zwischen 782 und 785 eingeführt worden, und  zwar durch das sogenannte ,,Paderborner Capitulare”. In dem Gesetz heißt es:

“Ebenso  bestimmen wir nach Gottes Gebot, daß alle den Zehnten ihres Vermögens  und ihrer Arbeit den Kirchen und Priestern geben. Die Adligen, die  Freien und die Liten sollen nach dem, was Gott jedem Christenmenschen  gegeben hat, ihren Teil Gott darbringen."

Der  päpstliche oder bischöfliche Zehnte konnte früher nur mit der Zustimmung des zuständigen Bischofs veräußert werden. Manche Zehntabgaben bekamen  die Zwinggrafen, die meisten Zehnten gingen aber an die Klöster. Die  Bischöflichen Zehntlieferungen aus Klein-Süstedt nahm das Kloster Ullishusen oder Oldenstadt ein. Nach Aufhebung des Klosters im Jahre  1530 forderte das Amt zu Oldenstadt die Zehnterträge aus Klein-Süstedt.

Der Zehnte  von den Feldfrüchten wurde im allgemeinen der große Zehnte genannt. Der  Zehnte von Jungvieh (Kälber, Lämmer, Küken, Immen usw.) hieß auch  Fleisch-, Schmal-, oder der kleine Zehnte.

Außer dem  bischöflichen Zehnten gab es noch den Rott- oder Rodezehnten. Die  Abgaben Ton den Ländereien, die nach der Karolingerzeit gerodet oder  urbar gemacht worden sind, galten als die Rottzehnten, die die  Landesherrschaft in Anspruch nahmen.

Der Zehntsammler

Ein Bauer  aus Klein-Süstedt musste alle Geschäfte eines Zehntsammlers verrichten.  Er musste den Zehntherrn oder Pächter und seine Leute bei der Ziehung  des Zehntens von Roggen und Hafer beköstigen. Dafür bekam er die  Zehntfreiheit seines Sommerfeldes und eine Stiege Roggen.

 

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