Die ehemalige Gutsherrschaft
Neben dem bischöflichen Zehnten ist auch die sogenannte Gutsherrschaft mit der Leibeigenschaft vom Frankenkönig Karl in den Jahren 782 - 785 bei uns eingeführt. Der Zehnte und die Gutsherrschaft zusammen bedeutete die Eintreibung des Fünften. Bei uns aber wurden die Teuerungen nach Bedarf mit Krieg, Mord und Plünderungen erzeugt. Der Frankenkönig verwarf die hiesigen Einrichtungen und ihre Namen (siehe Stiftungsurkunde des Bistums Bremen), bildete neue Gaue und setzte Zwinggrafen ein, die mit ihren Helfern die Gutsherrschaften verwalteten und dafür die neuen Zwangsmaßnahmen mit Leib und Leben verteidigen mussten. Aus den Zwinggrafen sind die Fürsten und aus den Helfern die Ritter hervorgegangen. Beide Stände mussten in der Folgezeit vieles den Klöstern schenken, dann verpfänden und verkaufen, so dass es den Fürsten und Rittern zuweilen noch schlechter ging als den Bauern. Die großen Einnahmen der Kloster-, Zins und Kornhäuser gingen offensichtlich nach Rom. Es ist nämlich bezeichnend, dass bei der Reformation z.B. Herzog Ernst der Bekenner den Klöstern mehr zu ihrem Eigenverbrauch Überließ, als jemals die Päpste den Klosterinsassen gewährt hatten. Nach der Reformation kamen die Rieseneinnahmen nächst den Klöstern größtenteils den hiesigen Staatseinrichtungen zugute. Aber die Kriege verdarben den Wohlstand der Bevälkerung. Der Segen der Reformation hat sich bei uns nur etwa von 1580 bis 1620 und von 1833 bis 1914 ausgewirkt. Die Leibeigenschaft verschwand und nach den Ablösungsverordnungen vom 10.11. 1831 und vom 22~7.1833 konnte sich jeder von dem Fünften loskaufen.
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