Kontrakt über die Ablösung der Rente für den herrschaftlichen Fruchtzehnten zu Klein-Süstedt.
Zwischen der Königlichen Domainen-Cammer zu Hannover einerseits, und den nachbenannten Zehntpflichtigen Eingesessenen zu Kleinen-Süstedt, Amts Bodenteich, als:
andererseits, ist nachfolgender Ablösungs-Contract verabredet und abgeschlossen worden:
§1 Die obgenannten zehntrentpflichtigen Eingesessenen zu Kleinen-Süstedt waren laut des am 5. October 1840 vollzogenen und bestätigten Recesses verpflichtet, für den der Allergünsdigsten Landesherrschaft zustehenden Fruchtzehnten zu Kleinen-Süstedt nebst den damit in Verbindung stehenden Vorzehntfuhren, und der Werbsmannschaft eine jährliche auf den 1. December jeden Jahrs fällige Zehntrente von 280 rthr Courant in die herrschaftliche Casse des Amts Bodenteich zu entrichten.
§2 Diese nach § 7 des gedachten Recesses sowohl im Ganzen als einzeln ablösbare Zehntrente von 280 rthr Courant ist der Gegenstand dieses Contracts.
§3 Das Ablösungskapital beträgt 7000 rthr Courant. Dieses Ablösungskapital ist nebst der Rente am 1. Dezember 1841 zu zahlen. Die Königliche Domänenkammer entsagt allen weiteren Ansprüchen
§4Â Für die pünctliche und vollständige Abtragung der nach diesem Recesse bedungenen Ablösungssumme nebst der Rente haften sämtliche Zehntrechtpflichtige Alle für Einen und Einer für Alle, und reserviert sich Königliche Domainen Cammer bis zur vollständigen Zahlung nicht nur die ihr zustehenden Rechte selbst, sondern auch die den Ablösungs Capitalien gesetzlich beigelegten Vorzugsrechte.
§5 Sämtliche Kosten dieser Ablösung Übernehmen die Zehntrentpflichtigen.
§6 Contrahirende Theile entsagen allen und jeden Einreden gegen diesen Ablösungs-Receß, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, insbesondere der Einrede der Verletzung über oder unter der Hälfte, des Betruges und des Einwandes aus der Rechtsregel hergenommen, daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, wenn nicht ein besonderer vorausgegangen sei."
§7 Verbleib und Vervielfältigung der Urkunden. Bestätigt am 31. Juli 1841 in Bodenteich durch die Königliche Ablösungskommission,
gez. Stromeyer
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