Kontrakt

Kontrakt über die Ablösung der Rente für den herrschaftlichen Fruchtzehnten zu Klein-Süstedt.

Zwischen  der Königlichen Domainen-Cammer zu Hannover einerseits, und den  nachbenannten Zehntpflichtigen Eingesessenen zu Kleinen-Süstedt, Amts  Bodenteich, als:

andererseits, ist nachfolgender Ablösungs-Contract verabredet und abgeschlossen worden:

§1  Die  obgenannten zehntrentpflichtigen Eingesessenen zu Kleinen-Süstedt waren  laut des am 5. October 1840 vollzogenen und bestätigten Recesses  verpflichtet, für den der Allergünsdigsten Landesherrschaft zustehenden  Fruchtzehnten zu Kleinen-Süstedt nebst den damit in Verbindung stehenden Vorzehntfuhren, und der Werbsmannschaft eine jährliche auf den 1.  December jeden Jahrs fällige Zehntrente von 280 rthr Courant in die  herrschaftliche Casse des Amts Bodenteich zu entrichten.

§2  Diese  nach § 7 des gedachten Recesses sowohl im Ganzen als einzeln ablösbare  Zehntrente von 280 rthr Courant ist der Gegenstand dieses Contracts.

§3  Das  Ablösungskapital beträgt 7000 rthr Courant. Dieses Ablösungskapital ist  nebst der Rente am 1. Dezember 1841 zu zahlen. Die Königliche  Domänenkammer entsagt allen weiteren Ansprüchen

§4Â Für die pünctliche und vollständige Abtragung der nach diesem Recesse  bedungenen Ablösungssumme nebst der Rente haften sämtliche  Zehntrechtpflichtige Alle für Einen und Einer für Alle, und reserviert  sich Königliche Domainen Cammer bis zur vollständigen Zahlung nicht nur  die ihr zustehenden Rechte selbst, sondern auch die den Ablösungs  Capitalien gesetzlich beigelegten Vorzugsrechte.

§5  Sämtliche Kosten dieser Ablösung Übernehmen die Zehntrentpflichtigen.

§6   Contrahirende Theile entsagen allen und jeden Einreden gegen diesen  Ablösungs-Receß, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, insbesondere der Einrede der Verletzung über oder unter der Hälfte, des Betruges und des Einwandes aus der Rechtsregel hergenommen, daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, wenn nicht ein besonderer vorausgegangen sei."

§7  Verbleib und Vervielfältigung der Urkunden. Bestätigt am 31. Juli 1841 in  Bodenteich durch die Königliche Ablösungskommission,

gez. Stromeyer

 

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