Bau der Eisenbahnhaltestelle in Klein Süstedt
Am Sonntag, den 15. Oktober 1899, fand die Einweihung des hiesigen Bahnhofs statt. Morgens um 6 Uhr hielt der erste Zug in Klein Süstedt. Er war festlich geschmückt und wurde vom Posaunenchor mit einem Lied empfangen. Der zweite Zug, der hier halten mußte, kam aus Suderburg. Auch er war festlich mit Girlanden, Fahnen und bunten Bändern geschmückt. Stationsvorsteher Müller hielt an diesem Tag mehrere Reden, denn mit dem Zug um 14.00 Uhr kamen viele Persönlichkeiten aus Uelzen und Hannover.
Es hielten täglich 8 Personenzüge und 3 Güterzüge. Neben der Bahn wurde eine Laderampe zum Auf- und Abladen von Stückgütern geschaffen. Die Kosten der Haltestelle betrugen 30.000,- Goldmark. Von diesen 30 000 Mark zahlten die Orte Holdenstedt, Holxen, Hansen und Klein Süstedt 14.600,- Mark. Den Rest des Betrages von 15.400,- Mark zahlte die königliche Eisenbahnverwaltung
Nach einem Jahr hatte man 7467 Fahrkarten ausgegeben.. Es wurden 682 Wagonladungen und 38000 kg Stückgüter gezählt. Die Einnahmen der Haltestelle betrugen nach einem Jahr 4297,- Mark. Hiervon gingen 420,- Mark Betriebskosten ab, sodaß das Reineinkommen bei 3877,- Mark lag.
Bald war die Auf- und Abladefläche zu klein. Die Eisenbahnverwaltung kaufte deshalb von dem Bauern Riggert Nr.5, das Gelände neben der Bahn für 1100,- Mark pro Morgen ab.
Actum Suderburg Amts Bodenteich den 6. September 1843. In Sachen betreffend die Anlegung einer Eisenbahn von Harburg über Lüneburg und Uelzen nach Celle, waren in Veranlassung Rescripts Käniglicher Landdrostei zu Lüneburg vom 29. v. Monats auf heute vorgeladen und erschienen aus: Kleinen-Süstedt
Dorfschulze Johann Heinrich Licht, und
Hauswirthe Christian Brunhöfer und Heinrich Müller
Camparenten erklärten, daß sie Namens der genannten Gemeinden erschienen wären und von denselben beauftragt wurden, bändige Erklärungen abzugeben.
Nach der Bekanntmachung vom 29.8. gaben die Vertreter der beteiligten Gemeinden folgende Erklärungen ab:
Die Gemeinden sind bereit, Land für die Eisenbahn (Bahnlinien und Stationen) unentgeltlich unter Vorbehalt des Eigentums abzutreten und auf die Ausübung ihrer Berechtigungen in den von der Eisenbahn betroffenen Grundstücken für die Dauer des Bestehens der Bahn zu verzichten.
In Sachen betreffend die wegen der Eisenbahn Anlage zwischen
Celle und Harburg von Königlicher Eisenbahn-Direction zu
Hannover beantragte Expropriation der erforderlichen Grundstücke in den Feldmarken der Dorfschaften Hamerstorf und
Kleinen-Süstedt werden
A.wegen Hamerstorf
B.wegen Kleinen-Süstedt
1. dem Eindrittelhöfner Christian Brunhöfer
2.dem Vollhöfner Christian Fauteck
3. dem Eindrittelhöfner Christian Bauck
4.dem Vollhöfner Heinrich Licht
5.dem Eindrittelhöfner Johann Schütte
6.der Gemeinde Kleinen-Süstedt vertreten durch deren Syndiken
7. dem Halbhöfner Heinrich Müller
8.dem Halbhöfner Heinrich Riggert
9.dem Schullehrer Hannover
Die Betroffenen werden aufgefordert, den Vertrag einzuhalten mit dem Hinweis auf das am 8. September 1840 erlassene Gesetz.
Bodenteich, den 9. August 1845 Königlich Hannoversches Amt
gez, Stromeyer
Aufforderung vom 8.8.1845
Es hat die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Hannover Behuf der durch die Ministerial-Verfügung vom 10. Juni 1843 bestimmten Direction der Eisenbahn-Anlage zwischen Celle und Harburg die Expropriation nachstehender Grundstücke in der Feldmark
Kleinen-Süstedt zu der annähernd angegebenen Größe genaue Aufmessung des Mehr oder Wenigeren nach dem eingetretenen Bedarf vorbehältlich beantragt.
Der Antrag wird von allen zur Kenntnis genommen. Die Beteiligten werden aufgefordert, beim Bürgermeister zu erscheinen, um ihre Ansprüche zu stellen und zu begründen. Der angesetzte Termin sollte gleich zu Verhandlungen über die Entschädigungsansprüche benutzt werden.
Bodenteich, den 8. August 1845
Königlich Hannoversches Amt
Berechnung
der von den Eingesessenen zu Kleinen-Süstedt Amts Bodenteich zu dem Eisenbahnbau hergegebenen Grundstücke.
Vorbericht
In der nachstehenden Berechnung sind die Resultate enthalten, welche sich durch die Ausrichtung des protocollarischen Antrages des Dorfschulzen Riggert zu Kl.Süstedt vom 25. November d.J. ergeben.
Uelzen, den 3. November 1847
gez. F.Rieckmann
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Berechnung der in der Feldmark Kl.Süstedt, Amts Bodenteich
zu leistenden Entschädigungen für temporair benutzte Grundstücke
Sie bekamen für:
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