Bau der Eisenbahn

Bau der Eisenbahnhaltestelle in Klein Süstedt

Am  Sonntag, den 15. Oktober 1899, fand die Einweihung des hiesigen Bahnhofs statt. Morgens um 6 Uhr hielt der erste Zug in Klein Süstedt. Er war  festlich geschmückt und wurde vom Posaunenchor mit einem Lied empfangen. Der zweite Zug, der hier halten mußte, kam aus Suderburg. Auch er war  festlich mit Girlanden, Fahnen und bunten Bändern geschmückt.  Stationsvorsteher Müller hielt an diesem Tag mehrere Reden, denn mit dem Zug um 14.00 Uhr kamen viele Persönlichkeiten aus Uelzen und Hannover.

Es hielten  täglich 8 Personenzüge und 3 Güterzüge. Neben der Bahn wurde eine  Laderampe zum Auf- und Abladen von Stückgütern geschaffen. Die Kosten  der Haltestelle betrugen 30.000,- Goldmark. Von diesen 30 000 Mark  zahlten die Orte Holdenstedt, Holxen, Hansen und Klein Süstedt 14.600,-  Mark. Den Rest des Betrages von 15.400,- Mark zahlte die königliche  Eisenbahnverwaltung

Nach einem  Jahr hatte man 7467 Fahrkarten ausgegeben.. Es wurden 682 Wagonladungen  und 38000 kg Stückgüter gezählt. Die Einnahmen der Haltestelle betrugen  nach einem Jahr 4297,- Mark. Hiervon gingen 420,- Mark Betriebskosten  ab, sodaß das Reineinkommen bei 3877,- Mark lag.

Bald war die Auf- und Abladefläche zu klein. Die Eisenbahnverwaltung kaufte deshalb  von dem Bauern Riggert Nr.5,  das Gelände neben der Bahn für 1100,- Mark pro Morgen ab.

Actum  Suderburg Amts Bodenteich den 6. September 1843. In Sachen betreffend  die Anlegung einer Eisenbahn von Harburg über Lüneburg und Uelzen nach  Celle, waren in Veranlassung Rescripts Käniglicher Landdrostei zu  Lüneburg vom 29. v. Monats auf heute vorgeladen und erschienen aus:  Kleinen-Süstedt

Dorfschulze Johann Heinrich Licht, und

Hauswirthe Christian Brunhöfer und Heinrich Müller

Camparenten  erklärten, daß sie Namens der genannten Gemeinden erschienen wären und  von denselben beauftragt wurden, bändige Erklärungen abzugeben.

Nach der Bekanntmachung vom 29.8. gaben die Vertreter der beteiligten Gemeinden folgende Erklärungen ab:

Die  Gemeinden sind bereit, Land für die Eisenbahn (Bahnlinien und Stationen) unentgeltlich unter Vorbehalt des Eigentums abzutreten und auf die  Ausübung ihrer Berechtigungen in den von der Eisenbahn betroffenen  Grundstücken für die Dauer des Bestehens der Bahn zu verzichten.

In Sachen betreffend die wegen der Eisenbahn Anlage zwischen

Celle und Harburg von Königlicher Eisenbahn-Direction zu

Hannover beantragte Expropriation der erforderlichen Grundstücke in den Feldmarken der Dorfschaften Hamerstorf und

Kleinen-Süstedt werden

A.wegen Hamerstorf

B.wegen Kleinen-Süstedt

1. dem Eindrittelhöfner Christian Brunhöfer

2.dem Vollhöfner Christian Fauteck

3. dem Eindrittelhöfner Christian Bauck

4.dem Vollhöfner Heinrich Licht

5.dem Eindrittelhöfner Johann Schütte

6.der Gemeinde Kleinen-Süstedt vertreten durch deren Syndiken

7. dem Halbhöfner Heinrich Müller

8.dem Halbhöfner Heinrich Riggert

9.dem Schullehrer Hannover

Die Betroffenen werden aufgefordert, den Vertrag einzuhalten mit dem Hinweis auf das am 8. September 1840 erlassene Gesetz.

Bodenteich, den 9. August 1845 Königlich Hannoversches Amt

gez, Stromeyer

Aufforderung vom 8.8.1845

Es hat die  Königliche Eisenbahn-Direktion zu Hannover Behuf der durch die  Ministerial-Verfügung vom 10. Juni 1843 bestimmten Direction der  Eisenbahn-Anlage zwischen Celle und Harburg die Expropriation  nachstehender Grundstücke in der Feldmark

Kleinen-Süstedt zu der annähernd angegebenen Größe genaue Aufmessung des Mehr oder  Wenigeren nach dem eingetretenen Bedarf vorbehältlich beantragt.

Der Antrag  wird von allen zur Kenntnis genommen. Die Beteiligten werden  aufgefordert, beim Bürgermeister zu erscheinen, um ihre Ansprüche zu  stellen und zu begründen. Der angesetzte Termin sollte gleich zu  Verhandlungen über die Entschädigungsansprüche benutzt werden.

Bodenteich, den 8. August 1845

Königlich Hannoversches Amt

Berechnung

der von den Eingesessenen zu Kleinen-Süstedt Amts Bodenteich zu dem Eisenbahnbau hergegebenen Grundstücke.

Vorbericht

In der  nachstehenden Berechnung sind die Resultate enthalten, welche sich durch die Ausrichtung des protocollarischen Antrages des Dorfschulzen Riggert zu Kl.Süstedt vom 25. November d.J. ergeben.

Uelzen, den 3. November 1847

gez. F.Rieckmann

 

Berechnung  der in der Feldmark Kl.Süstedt, Amts Bodenteich

zu leistenden Entschädigungen für temporair benutzte Grundstücke

Sie bekamen für:

Latus

Rhtr

ggr

pf

1.

25

16

4

2.

33

2

4

3.

23

5

4

4.

26

0

9

5.

41

12

1

6.

26

19

0

7.

192

21

10

Summa

369

5

8

Land 1.Klasse

je Morgen

220 Rthr

Land 2.Klasse

je Morgen

210 Rthr

Land 3.Klasse

je Morgen

183 1/3 Rthr

Land 4.Klasse

je Morgen

150 Rthr

Land 5.Klasse

je Morgen

83 1/3 Rthr

Land 6.Klasse

je Morgen

66 2/3 Rthr

Actum Suderburg Amts Bodenteich, den 27. October 1847" Ausgezahlte Beträge der Eisenbahn an die Einwohner von Klein-Süstedt.

Grundentschädigung

Name

Rhtr

ggr

pf

Brunhäver

1.

337

15

4

Brunhäver

2.

18

10

6

Fauteck

1.

629

20

0

Fauteck

2.

40

8

2

Bauck

1.

172

21

8

Bauck

2.

5

8

11

Licht

1.

650

3

2

Licht

2.

28

20

1

Schütte

1.

1091

10

1

Schütte

2.

46

3

4

Müller

1.

618

23

4

Müller

2.

36

3

8

Riggert

1.

760

15

9

Riggert

2.

28

5

0

Hannover

1.

84

12

2

Hannover

2.

23

0

2

Gemeinde

1.

535

7

9

Gemeinde

2.

20

0

0

Gemeinde

3.

150

0

0

Gemeinde

4.

14

18

10

Der  Schullehrer Hannover bekam nur 5 Taler, 22 Groschen. Die  Kirchenkommission erhielt die restlichen 79 Taler, 13 Groschen, 10  Pfennig.

Einige Einwohner behielten sich das Recht vor, innerhalb von vier Wochen zu reklamieren.

Hannover, den 27. October 1847

Suderburg, Amts Bodenteich, den 27.October 1847

Königliches Amt  gez. Stromeyer

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